Deutsche Ämter - kaum zu glauben

Ein lustiges Telefonat hatte ich heute mit einer Rechtspflegerin eines Amtsgerichtes. Es ging um den Eintrag einer Satzung in ein Vereinsregister. Das Amtsgericht forderte mich wiederholt auf, auf ein Schreiben vom 6.11.2011 innerhalb max. 1 Monat Stellung zu nehmen. Eine schwierige Sache wie ich finde - ich müsste ja auf den 7.11.2011 warten, aber da ist ja die 1 Monatsfrist schon lange verstrichen.

 

Nun wollte die Rechtspfegerin wissen, warum ich denn anrufe. Na ja, ich sollte doch Stellung nehmen auf ihr Schreiben vom 6.11.2011, das mir aber nicht vorlag. Nachdem die Akte bei ihr war (sie wurde manuell herausgesucht, ging aber relativ schnell, ich konnte direkt am Telefon warten) konnte Sie mir detailliert sagen, zu was ich Stellung nehmen sollte.

 

Nun kam aber der Hammer! Ich sollte bestätigen, das wir eine bestimmte Tätigkeit im Verein nicht tun. Ich wies auf den §2 der Vereinssatzung (Zweck des Vereins) hin. Dort steht was wir tun - also alles andere tun wir nicht. Die bestimmte Tätigkeit, die die Rechtspflegerin ansprach, steht nicht im Vereinszweck. Und dies sollte ich schrifltich bestätigen, dass wir dies nicht tun.

 

Liebe Rechtspflegering wir tun folgende auch nicht: Wir verkaufen keine Autos, wir betreiben keine Gasststätte, wir verkaufen keine Lebensmittel, wir verkaufen kein Benzin ..... 

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